BGW: Neuer Lohnnachweis bringt Änderungen für Unternehmen

Im November erhalten Unternehmen aus Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Post von ihrer gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Schreiben enthält die Zugangsdaten, die bei der Meldung zur Unfallversicherung (UV) verwendet werden müssen. Bei diesem UV-Meldeverfahren, das die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet, stehen Änderungen bevor: In Zukunft melden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem neuen digitalen Lohnnachweis die Entgelte, Arbeitsstunden und Anzahl der Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Dieses Verfahren wird nach einer Übergangsphase den bisherigen Entgeltnachweis ablösen. Ab 1. Dezember 2016 stehen dazu erste Umstellungen in den Unternehmen, deren Entgeltabrechnungsstellen und Steuerberatungen an.

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