Absturzsicherung_Gute Technik allein reicht nicht!
Wer in der Höhe arbeitet, ist gesetzlich zum Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verpflichtet. Das gilt in der Industrie und auf Baustellen, aber auch für Beschäftigte im Bereich der Schädlingsbekämpfung. Wer darauf verzichtet, geht oft ein lebensgefährliches Risiko ein. Um sich bei Höhenarbeiten wirksam zu schützen, reicht die bloße Anschaffung von PSAgA nicht aus. So sind neben der richtigen Anwendung der Ausrüstung auch Rettungskonzepte für Notfälle ein entscheidender Faktor in puncto Arbeitssicherheit.

aus DpS 01/2018, Seiten 16-18 (3 Seiten)