Änderungen für Schädlingsbekämpfer und Begaser

Am 1. Januar 2005 ist die neue Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S 3758) in Kraft getreten. Sie umfasst eine im Wesentlichen inhaltsgleiche und sprachlich angepasste Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie so wie eine formale Angleichung des Aufbaus der Verordnung an das Arbeitsschutzgesetz. Dadurch ergeben sich auch für die Durchführung von Begasungen und für die Schädlingsbekämpfung, die bisher in §15 d und §15 e sowie im Anhang V der GefStoffV geregelt waren, erhebliche Änderungen. Alexander Horn vom Arbeitskreis Begasung erläutert diese im Folgenden.