Allgemeine Empfehlungen zur Umsetzung der Hygienepraxis in Lebensmittelbetrieben - Schädlingskontrolle

Nach den Vorgaben der Lebensmittelhygie-neverordnung der EU werden die Pflichten desLebensmittelunternehmers, zu denen auch derGastronom zählt, festgelegt. Danach soll dieVerantwortlichkeit der Lebensmittelunternehmerdurch die allgemeine Anwendung von auf denHACCPGrundsätzen beruhenden Verfahren inVerbindung mit einer guten Hygienepraxisgestärkt werden. Hochwertige und sichere Le-bensmittel können nur dann hergestellt, be-handelt und/oder in den Verkehr gebrachtwerden, wenn die gute Hygienepraxis nach-weislich beherrscht wird. Grundvoraussetzunghierfür ist eine gute und funktionierende Le-bensmittelhygiene, zu der auch die Schäd-lingskontrolle und -bekämpfung zählt.