Aufzucht von Völkern der "Wegameise" (Lasius niger)

Zur Feststellung der biologischen Wirksamkeit von Schädlingsbekämpfungsmitteln, wie sie nach § 10 c BSeuchG (1979) für Präparate zur Tilgung von Völkern gesundheitlich relevanter Lasius-Arten (L. brunneus, L. emaginatus, L. niger und anderen) in Räumen des Siedlungsbereiches entsprechend der Prüfrichtlinie durchzuführen ist, sind geeignete Völker solcher Ameisenarten Voraussetzung.