Bekämpfung von Völkern der Pharaoameise (Monomorium pharaonis) bei Massenbefall

Bei Missachtung der entsprechenden Verfahrensweise, die im Einzelnen auf die speziellen Verhältnisse eines Befallsobjektes abzustimmen ist, wird die Erfolgschance, die Tilgung eines Massenbefalls in kurzer Frist zu erreichen, auch mit praktisch erprobten und daraufhin gelisteten Fraßgiftköder stark eingeschränkt sein. Nicht zuletzt führen dadurch bedingte Misserfolge dann auch zur Ablehnung wirksamer, und gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz anerkannter Mittel.