Biologischer Vorratsschutz mit Nützlingen - Ein wachsender Markt und sein gesetzliches Umfeld
Nützlinge sind nicht zulassungspflichtig und können daher im Vorratsschutz eingesetzt werden. Da beim Verfassen der entsprechenden Gesetzgebung keiner an die nützlichen Insekten dachte, gibt es jedoch einige Lücken, die im Einzelfall den Praktiker verunsichern können.
aus DpS 02/2010, Seiten 18-21 (4 Seiten)