Chemischer Holzschutz zur Bekämpfung

In der letzten Zeit wird von Bekämpfern immer wieder festgestellt, dass nach der Durchführung einer chemischen Bekämpfungsmaßnahme im Sinne der DIN 68 800 Teil 4 ein Teil des Befalles überlebt. Bis mehrere Jahre nach der Sanierungsmaßnahme sind Fraßgeräusche im Holz zu hören. Die erforderlichen Nacharbeiten werden, und hier liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, wohl größtenteils kostenfrei durch den Auftragnehmer ausgeführt. Betrachtet man dieses Thema der Schädlingsbekämpfung im Holz mit dem chemischen Verfahren nach DIN 68 800 Teil 4 aber näher, so ist eine Situation zu erkennen, die für den Verarbeiter nicht mehr haltbar ist.