Ein Hygieneschädling der Zukunft?

Zur Verhütung übertragbarer Krankheiten im Sinne des § 10 (1) des Bundesseuchengesetzes gehören auch die Aufgaben, sich Tieren zu widmen, die auf Grund ihrer Lebensweise zu Schädlingen werden können. Im Vordergrund steht hierbei die suche nach Bekämpfungsmöglichkeiten, um dann beim Massenauftreten solcher tierischen Schädlinge unmittelbar eingreifen zu können.