Einsatz im Vorratslager und Betrieb
Von modernen Schädlingsbekämpfern wird nicht nur die Befallstilgung verlangt, stattdessen setzt sich mehr und mehr das Berufsbild eines Dienstleisters durch, der beispielsweise in einem Lebensmittel, Genussmittel- oder Futtermittel-Betrieb für einen monatlichen Festbetrag die Schädlingsfreiheit garantiert.
aus DpS 3/1996, Seiten 19-22 (4 Seiten)