Fangjagd zwischen Bundes- und Länderrecht
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz gemäß Artikel 75 Nr.3 GG, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer, wann, wo und wie jagen darf. Dabei stellt es jedoch nur Rahmenbedingungen auf, nähere Einzelheiten regeln die Länder durch eine Vielzahl von Bestimmungen in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen und dem untergesetzlichen Regelwerk. Unser Author Dr. Günther Müller beleuchtet in den nächsten Ausgaben dieses Thema.
aus DpS 4/2005, Seiten 13-15 (3 Seiten)