Kunde zahlt nicht
Hat der Schädlingsbekämpfer „nur“ beraten und der Privatkunde widerruft anschließend seinen Auftrag, ist dieser meistens im Recht und muss nicht zahlen. Doch Sie können sich vor einem solchen Widerruf schützen.
aus DpS 09/2016, Seiten 9-9 (1 Seiten)