Letzte Chance - der Schädlingsbekämpfer kann helfen
Für lebensmittelproduzierende Betriebe, die mit unverarbeiteten Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen, schlägt am 31. 12. 2009 unter Umständen die Stunde der Wahrheit. Dann nämlich endet eine Frist, innerhalb derer sie wenigstens eine vorläufige behördliche Zulassung nachweisen müssen.
aus DpS 11/2009, Seiten 10-11 (2 Seiten)