Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Grenzen für die Bewerbung von Schädlingsdienstleistungen_Übertrieben und unangemessen dramatisierend
Auch wissenschaftlich bestätigte Aussagen bei Werbung können von Gerichten als irreführend angesehzen werden, wenn sie übertrieben dargestellt werden.

aus DpS 10/2019, Seiten 6-7 (2 Seiten)