Oberlandesgericht urteilt für den Schädlingsbekämpfer
OLG Urteil am Landgericht Frankfurt mit weitreichenden Positionsbestimmungen für die Schädlingsbekämpfung. Ein Schädlingsbekämpfer wurde für "Reinigungs- und Dekontaminationsmaßnahmen" nach einem bestimmungsgemäßen Einsatz von Chloropyriphos- und Pyrethroidpräparaten in den frühen 90ern verklagt. Auf Grund dessen, dass zum Zeitpunkt der Anwendung keine eindeutigen Grenzwerte vorlagen, sondern nur Richtwerte, wurde der Schädlingsbekämpfer freigesprochen.
aus DpS 9/2003, Seiten 8-10 (3 Seiten)