Pilzbefallene Bausubstanz Sanierung mit Restrisiko

Vorabbemerkung des Autors: Solange von Holz zerstörenden Pilzen befallene Bausubstanz fachgerecht gemäß DIN 68800, dem dazugehörigen Beuth-Kommentar und dem aktuellen WTA-Merkblatt instand gesetzt wurde, sind mir bisher keinerlei Reklamationen bekannt geworden. Anhand der noch nicht abgeschlossenen Sanierung des ehemaligen Wasserschlosses in Uffenheim schildere ich im Folgenden den bisherigen Umgang mit der pilzgeschädigten Bausubstanz. Die praktizierte Vorgehensweise ergab sich aus dem Verlauf mehrerer Ortstermine nach teilweise lebhaften Diskussionen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege, dem für die Ausführung verantwortlichen Statikbüro, dem Staatlichen Hochbauamt Ansbach und mir (quasi als Lösungsweg mit dem größten gemeinsamen Nenner).