Standardisierte Testverfahren zur Wirksamkeitsbewertung

Nach dem In-Kraft-Treten der Biozidrichtlinie (Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten, BPD) bestehen für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten unter anderem auch Anforderungen an die Wirksamkeit sowohl für entsprechende Wirkstoffe als auch für zum Einsatz oder zur Anwendung kommende Produkte (BPD Artikel 5 (1) i), sowie Anhang IIA und Anhang IIB). Der Nachweis der Wirksamkeitsansprüche eines Biozid-Produktes ist dabei entsprechend Anhang VI der Richtlinie durch Prüfdaten zu belegen.