Struktur sichert ab!
Die Anforderungen des §16 Abs. 2 der GefstofV werden erfüllt, wenn in einem Schädlingsbekämpfungsbetrieb eine Struktur unterhalten wird, die permanent alle auf dem Markt befindlichen Schädlingsbekämpfungsmittel und neu hinzukommende kontinuierlich überprüft...
aus DpS 4/2004, Seiten 20-20 (1 Seiten)