Taubenurteil von Kassel - Landkreis hat Urteil nicht korrekt umgesetzt
Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheidet: Landkreis hat Urteil nicht korrekt umgesetzt Für bundesweites Medieninteresse sorgte eine erneute Klage des hessischen Falkners Berthold Geis gegen den Landkreis Limburg-Weilburg in Sachen Taubenbekämpfung. Der Vorwurf des Falkners: Der Landkreis habe eine gerichtlich geforderte Korrektur einer fehlerhaften Entscheidung im Grunde nicht ausreichend umgesetzt.
aus DpS 10/2012, Seiten 8-9 (2 Seiten)