Vergrößertes Haftungsrisiko durch Umweltschadengesetz

Am 14.11.2007 trat das neue Umweltschadengesetz (USchadG) in Kraft. Damit wird die EG-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG in deutsches Recht umgesetzt. Für die professionellen Schädlingsbekämpfer, wie auch für verschiedene andere Berufsgruppen - unter anderem Holz- und Bautenschützer - kann dies möglicherweise einerhebliches vergrößertes Risiko in der Haftung bedeuten.