Verschärfte Regelungen für mehr Sicherheit
Nach dem tödlichen Unfall bei der Begasung einer Kirche mit Sulfuryldifluorid im bayrischen Ursensollen wurde sowohl vom bayrischen Minister für Umwelt, Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz als auch vom Bundesamt für Risikobewertung die Forderung erhoben, schärfere Anforderungen für Begasungen mit Sulfuryldifluorid vorzugeben, obwohl vom Arbeitskreis Begasung und von anderen Sachverständigen festgestellt worden war, dass bei dieser gegen die eindeutige Regel der TRGS 512, dass "baulich verbundene Gebäude bei einer Begasung zu räumen sind" verstoßen worden ist.
aus DpS 7/2004, Seiten 6-8 (3 Seiten)