Verwaltungsgericht sagt: Veterinärbehörde muss neu entscheiden

Über den bisher abgelehnten Antrag eines Jägers und Falkners auf Erteilung einer Erlaubnis zum Einfangen und Töten von verwilderten Tauben muss neu entschieden werden. Dazu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg verpflichtet. Die bisherige Entscheidung über den Erlaubnisantrag sei fehlerhaft.