Was darf die Veterinärbehörde festlegen?

Jürgen Althoff berichtet über eine entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichtes, bei der es um folgende Fragestellung ging: Darf der Schädlingsbekämpfer in Innenräumen Schaden anrichtende stadttauben abschießen und ist es der Veterinärsbehörde gestattet, dies unter tierschutzrechtlichen Aspekten generell abzulehnen, statt dessen eine jeweils notwendige Einzellfallerlaubnis zu verfügen und sich mindestens mehrere Wochen vor der geplanten Maßnahmen Mitteilung machen zu lassen, um dann den Einzelfall vorab zu prüfen?