Was heißt gleichwertige Sachkunde?
Die in den einzelnen Bundesländern praktizierte Zulassung zum Umgang mit Gefahrstoffen oder speziellen Gefahrstoffen nach der Auslegung des Textes aus der Gefahrstoffverordnung Anhang III Nr. 4 (5)
aus DpS 11/2005, Seiten 3-3 (1 Seiten)