Weitere Konkretisierung des Lebensmittelrechts
Nach einem langwierigen Prozess hat sich in der Europäischen Gemeinschaft inzwischen ein einheitliches Hygienegesetzdurchgesetzt. Mit dem so genannten ,Hygienepaket" wurde am 29. April 2004 in Form von drei EU-Verordnungen plus Aufhebungsrichtlinie das neue Hygienerecht auf Gemeinschaftsebene erlassen. Die Verordnungen traten bereits am 20. Mai 2004in Kraft und sind seit 1. Januar 2006 gemeinschaftsweit anzuwenden.
aus DpS 12/2007, Seiten 10-12 (3 Seiten)