Werkvertrag oder Dienstvertrag?
Schädlingsbekämpfer sehen sich in der Regel als Dienstleister und ihre Leistungen entsprechend als erbrachte Dienstleistungen. Zu Recht? Ist es tatsächlich automatisch so? Oder muss der Schädlingsbekämpfer die Art seiner Leistungen besonders kennzeichnen? Juristisch hat es weitreichende Folgen, ob ein Schädlingsbekämpfer eine werkvertragliche Leistung erbringt oder eine Dienstleistung, wie Rechtsanwalt Torsten Barthel erläutert.
aus DpS 06/2013, Seiten 10-13 (4 Seiten)