Abgabe von Zinkphosphid-haltigen Produkten
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Klaus Dieter Vetter von Frunol infomiert: "Nach mehreren Anfragen, haben wir den Sachverhalt zur Abgabe von Zinkphosphid-haltigen Produkten nach Änderung der Chemikalienverbotsverordnung nochmals rechtlich prüfen lassen. Das Ergebnis hieraus finden Sie in der Anlage. Wesentlicher Punkt hierbei ist die Unterscheidung zwischen "Begasungsmitteln" und "Fraßködern"."
09-04 Info Zinkphosphid ChemVerbotsV.pdf