Abstimmung zur Biozidnovelle im EU-Parlament
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Im Rahmen der laufenden Novelle der Biozid-Richtlinie gab es am 22. September eine Abstimmung in erster Lesung im EU-Parlament. Neue Biozid-Produkte sollen schneller als bisher für den EU-weiten Verkauf zugelassen werden. Die Abgeordneten haben eine Reihe von Änderungsanträgen zum Gesetzesentwurf angenommen. Mit sehr knapper Mehrheit wurden neue Beschränkungen in Bezug auf das weitverbreitete Rattengift "Difenacoum". verhindert.
Nach Informationen des VCI (Verband der Chemischen Industrie) sind seit dem Inkrafttreten der Biozid-Richtlinie im Jahr 2000 rund zwei Drittel der ursprünglich knapp 1.000 Biozidwirkstoffe vom Markt verschwunden. Viele Hersteller verzichteten aus Kostengründen auf eine Wirkstoffprüfung. Die Schwachstelle: Die Verfahren der Wirkstoffprüfung und Produktzulassung sind nicht zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten harmonisiert. Um dieses Problem zu beheben, hat die EU-Kommission im Juni 2009 einen Vorschlag für eine neue einheitliche Biozid-Verordnung vorgelegt. Um diesen Vorstoß zu einer Gemeinschaftszulassung geht es letztlich.
Difenacoum erstmal weiter im Spiel Eine knappe Mehrheit an Abgeordneten hat neue Beschränkungen in Bezug auf das weitverbreitete Rattengift Difenacoum. verhindert. Erst im Juni hatte der Umweltschutzausschuss des Europäischen Parlaments die weitere Nutzung von Antikoagulantien, allerdings mit der Auflage von strengeren Nutzungsanweisungen und der Auflage, für die Zukunft weniger toxische Alternativen zu entwickeln, beschlossen. Im Vorfeld waren die Antikoagulantien sogar in Gefahr geraten, tatsächlich verboten zu werden. Der knappe Ausgang der Entscheidung könnte ein Signal dafür sein, dass möglicherweise die Antikoagulantien weiterhin unter Druck stehen werden in der Zukunft. Die Tatsache, dass es zurzeit noch keine unproblematischen Alternativen gibt, hat die Diskussion um das Für und Wider von Anfang an beeinflusst.
Des Weiteren fielen u.a. Entscheidungen zu den folgenden Punkten:
- Die giftigsten Chemikalien sollen verboten werdenDas Parlament hat sich entschieden, die giftigsten Chemikalien zu verbieten, insbesondere solche, die krebserregend sowie schädlich für die Fruchtbarkeit sind bzw. Gene oder Hormone beeinträchtigen. Ferner werden Bestimmungen, die darauf ausgerichtet sind, weitere gefährliche Stoffe stufenweise durch weniger schädliche Alternativsubstanzen zu ersetzen, verschärft.
- Zulassung in der EUDie Abgeordneten wollen eine zentralisierte, EU-weite Zulassung von Biozid-Produkten, die stufenweise eingeführt wird. Die Europäische Chemikalienagentur soll beauftragt werden, die Anträge für neue Biozid-Produkte und solche mit niedrigem Risikopotenzial ab 2013 und die meisten anderen Biozid-Produkte ab 2017 zu bewerten. Jedoch sollen Mitgliedstaaten weiterhin über Produkte entscheiden, die möglicherweise die größten Gesundheitsrisiken bergen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten das Recht behalten, zusätzliche Kontrollen über die Verwendung von auf EU-Ebene zugelassenen Produkten zu verhängen.
- Tierversuche reduzierenDas Parlament hat zudem entschieden, dass, wie in den REACH-Regeln für Chemikalien der EU, Unternehmen dazu verpflichtet werden soll, Daten aus Tierversuchen (im Gegenzug einer angemessenen Entschädigung) geteilt werden, um doppelte Experimente zu vermeiden.
- Besondere Vorsicht bei NanomaterialienAbschließend bestehen die Abgeordneten auf der Notwendigkeit von separaten Bewertungen von Nanopartikeln in Biziod-Produkten, vor allem angesichts der bestehenden Zweifel über mögliche langfristige gesundheitliche Auswirkungen von Nanopartikeln.
Änderungsvorschläge zum Verordnungsvorschlag der Kommission werden derzeit auch im Ministerrat diskutiert. Rat und Parlament müssen sich dann in zweiter Lesung auf eine gemeinsame Position einigen.