Reisemangel Ratte

Spart ein Hotel an vorbeugender Schädlingskontrolle, kann das nicht nur zu Imageschäden, sondern auch zu konkreten Umsatzeinbußen führen. Eine Ratte im Hotelzimmer stellt einen Reisemangel dar, der eine Preisminderung rechtfertigt.

Immer wieder bestätigen Gerichtsurteile die große Bedeutung von Schädlingsbekämpfung für Hotelbetreiber, Vermieter oder auch Restaurantbetreiber. Schädlinge können einen Mangel darstellen, der Umsatzeinbußen zur Folge haben kann. Nicht immer, aber gar nicht so selten. 

So hat zum Beispiel das Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden: Taucht in einem Hotelzimmer eine Ratte auf, so stellt dies einen Reisemangel dar, der eine Reisepreisminderung rechtfertigt.

In dem zugrunde liegenden Fall tauchte während eines Urlaubsaufenthalts in Bali eine Ratte in einem Hotelzimmer auf. Sie verbrachte drei Tage dort und knabberte währenddessen die Kleidungsstücke der Urlauber an. Die Ratte konnte schließlich mit Hilfe eines Käfigs eingefangen werden. Die Urlauber machten aufgrund des Vorfalls gerichtlich eine Reisepreisminderung geltend. Das OLG entschied zu Gunsten der Reisenden. 

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.12.1990/18 U 133/90

Quelle: Kostenlose-Urteile.de  

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_18-U-13390_Ratte-in-Hotelzimmer-stellt-Reisemangel-dar.news22134.htm