AU: Das Ende des gelben Scheins

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Daten der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst bei den Krankenkassen abrufen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trägt wegen ihrer Farbe auch den Namen "Gelber Schein".

Melden sich Angestellte ab dem kommenden Jahr krank, so müssen sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr einreichen. Der sogenannte gelbe Schein gehört dann der Vergangenheit an.

Ab 2023 gibt es nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese müssen sich Arbeitgeber selbst bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Allerdings: Wer privat versichert ist, erhält weiterhin eine Bescheinigung in Papierform. Auch die Angestellten selbst bekommen ihre Arbeitsunfähgkeitsbescheinigung auf Papier.

Damit hat nun nicht mehr der Angestellte eine Bring-, sondern der Arbeitgeber eine Holschuld.

Mehr dazu bei Deutsche Handwerks Zeitung.