BAUA: Nicht-Aufnahme-Entscheidungen für Bifenthrin
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Am 27. November 2012 ist für den Wirkstoff Bifenthrin (Produktart 18) eine Entscheidung zur Nicht-Aufnahme des Wirkstoffs in den Anhang der Biozid-Richtlinie 98/8/EG veröffentlicht worden. Mit dieser Entscheidung wird festgelegt, dass Biozid-Produkte der Produktart 18 (Insektizide), die diesen Wirkstoff enthalten, ab dem 01. Mai 2013 nicht mehr verkehrsfähig sind.
Beschluss der Kommission vom 23. November 2012 über die Nichtaufnahme von Bifenthrin in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 18.