BAuA-Tagung

REACH - Sekt oder Selters? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie der REACH-CLP-Biozid Helpdesk nehmen das 10-jährige Jubiläum der REACH-Verordnung zum Anlass, eine Bilanz zu ziehen.
Die DASA erstreckt sich auf einer Größe von zweieinhalb Fußballfeldern. Foto: DASA

Zum 30. Juni 2017 laden BAuA und REACH-CLP-Biozid Helpdesk zur Informationsveranstaltung "Ein Jahrzehnt REACH: Sekt oder Selters!" in die DASA Arbeitswelt Ausstellung nach Dortmund ein. Dabei betrachten und bewerten Vertreter der verschiedenen Akteure des europäischen Chemikalienrechts die Erfolge und Perspektiven der REACH-Verordnung.
Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von chemischen Stoffen. Bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki laufen die Fäden der unterschiedlichen Regulierungsverfahren unter REACH zusammen. Ein zentrales Element der REACH-Verordnung ist die Registrierungspflicht für Stoffe. In den ersten zehn Jahren wurden etwa 50.000 Registrierungsdossiers bei der ECHA eingereicht, größtenteils jeweils zum Ende der Übergangszeit der ersten beiden Registrierungsperioden 2010 und 2013. Bis zum 31. Mai 2018, wenn die dritte Übergangsphase endet, erwartet die ECHA etwa noch einmal diese Anzahl von Registrierungen. Die Zulassungspflicht bestimmter gefährlicher Stoffe ist ein wichtiger Teil der REACH-Verordnung. Wenn es für diese Stoffe keine Alternativen gibt, dürfen sie zwar unter strengen Bedingungen weiter verwendet werden, müssen allerdings dafür zugelassen werden.
Für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung "Ein Jahrzehnt REACH: Sekt oder Selters!" wird ein Betrag von 70 Euro erhoben. Anmeldeschluss ist der 16. Juni 2017. Weitere Informationen und das Programm gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/termine/. Hier ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

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