Biozid-Produkte weiterhin per Selbstbedienung?

Die Bundesregierung hat am 12. März 2021 vorgeschlagen, die Abgabe von Biozid-Produkten an Verbraucher:innen neu zu regulieren - über ein Selbstbedienungsverbot. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus: Die Neuregelung gehe über die EU-Biozid-Verordnung hinaus und sei für den Handel zu aufwendig. Mehr zum Thema lesen Sie in der DpS-Ausgabe 9/2021.
Auf Nachfrage teilte uns das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit, dass die angestrebte Neuordnung weiter diskutiert wird und im Laufe des Augusts neue Informationen dazu folgen sollen.
Die ausführliche Version des Bundesratsbeschlusses finden Sie hier.
Die Verordnung der Bundesregierung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte können Sie hier herunterladen.