Das Taubenurteil von Kassel

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aus DpS 10/2011:

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat gesprochen (Az.: 4 K 1347/08.WI.) und als bisher höchstes Gericht per Urteil bestätigt: Verwilderte Stadttauben sind Schädlinge, wenn sie schädlich auftreten. Das Urteil liegt verkündet zum 1. September 2011 nun schriftlich vor und sagt aus, dass es das "Schädlich sein" nicht nur auf das Vorhandensein von Krankheitserregern an/auf Tauben beschränkt.

Hier können Sie das Urteil herunterladen (pdf, 105 kb)