Die TRGS 402 wurde komplett neugefasst.
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Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Inhalt:
1 Anwendungsbereich2 Begriffsbestimmungen3 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung4 Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition5 Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen6 Befundsicherung7 Dokumentation8 LiteraturAnlagenAnlage 1: Anforderungen bei Ermittlungen und Beurteilungen der ExpositionAnlage 2: Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden der ExpositionAnlage 3: Messtechnische ErmittlungsmethodenAnlage 4: Verfahren zur Wirksamkeitskontrolle mit Hilfe kontinuierlich messender Messeinrichtungen (Dauerüberwachung und Alarmvorrichtungen)Anlage 5: Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur Anwendung der TRGS 402"
Hier der direkte Link zur 37seitigen pdf-Datei: www.baua.de