EU-Kommission entscheidet nicht zu entscheiden

Im Raum hatte gestanden, dass die EU-Kommission einen Beschluss zum Thema Monitoring fassen könnte, der ausdrücklich festlegt, dass Monitoring-Fallen, die einen Wirkstoff zum Anlocken enthalten, als Biozide einzustufen sind. Abgestimmt werden sollte am 22. Mai. Detailinformationen hier: http://schaedlings.net/news/redaktion/monitoring-antrag-an-eu-kommission/
Eine Presseanfrage bei der Kommission, wie denn entschieden worden ist, brachte nun eine überraschende Antwort. Es wird gar nicht mehr zentral entschieden werden. Hier die Presseanfrage, die wegen des Wunsches nach Nichtnennung von Namen der Antwortstelle anonymisiert ist und nachfolgend der Inhalt der Antwort:
Anfrage an EU-Kommission
From: Dagmar Rose [Rose@beckmann-verlag.de]
Sent: 29 May 2017 11:47
To: …
Subject: PRESSEANFRAGE: Entscheidung des EU-Parlaments zu Ares(2017)1260142
Sehr geehrt…,
über den im Betreff genannten Antrag sollte am 22.5. entschieden werden. Auf der Homepage unserer Fachzeitschrift für Schädlingsbekämpfung haben wir darüber berichtet http://schaedlings.net/news/redaktion/monitoring-antrag-an-eu-kommission/ und möchten nun über die Entscheidung informieren.
Die Hauptfragen: Wurde der Antrag angenommen oder abgelehnt? Wer hat wie abgestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Rose
DpS-Redaktion
Antwort von EU-Kommission
(Ein direktes namentliches Zitat der Antwort ist ausdrücklich nicht erwünscht. Daher hier nun die Wiedergabe der Antwort sinngemäß)
Aus dem Kreis der Europäischen Kommission erhielt DpS die folgende Antwort:
Zunächst gehe es nicht um eine Entscheidung des Europäischen Parlamentes, sondern um Diskussionen im Rahmen des sogenannten "Komitologie"-Verfahrens, an dem über verschiedenen Fachausschüsse die Mitgliedstaaten beteiligt seien. Über den erwähnten Antrag sei im März und dann noch einmal am 12. Mai im zuständigen Ausschuss (Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel - Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, PAFF) diskutiert worden und zwar auf Antrag Luxemburgs.
Basierend auf den Diskussionen mit den Experten der EU-Staaten und dem eingegangenen Feedback habe die Europäische Kommission entschieden, in dieser Frage keine Entscheidung zu treffen.
Entscheidungen zu Produkten dieser Art verbleiben in der Kompetenz der einzelnen EU-Staaten.