Fake-News oder wahr?

Hat der Kreis Borken einen Bauern zur Zahlung von 50 Euro verdonnert, weil er eine Maus beim Mähen getötet hat?
Dieses Schreiben kursiert in Facebook als angeblicher Beweis

Die BILD titelte "Grund: Er hatte falsch gemäht! Bauer muss 50 Euro zahlen, weil er eine Maus tötete" Und so lauteten auch die empörten Nachrichten in den sozialen Medien. Stimmt das? Musste der Bauer 50 Euro für die Tötung einer Maus bezahlen?

Nein, offenbar stimmt es so nicht. Ja, er sollte 50 Euro zahlen. Nein, nicht für die Tötung einer Maus, sondern für falsches Mähen. So zumindest erklärt es der Kreis Borken und die Erklärung klingt nachvollziehbar. Ein neues Landesnaturschutzgesetz verbietet es in NRW, Grünlandflächen von außen nach innen zu mähen. Diese Vorschrift ist zum Schutz versteckter Tiere gedacht, die sich so besser retten können. Gegen diese Vorschrift hat der Bauer verstoßen. Zum vermeintlichen Beweis in den sozialen Medien erklärt der Kreis Borken: " Aus dem Text auf der in den sozialen Netzwerken nicht veröffentlichten Seite 2 des Bescheids geht auch eindeutig hervor, dass das Verwarnungsgeld wegen der ordnungswidrigen Mähweise erhoben wurde. "

Richtigstellung des Kreises Borken:
http://kreis-borken.de/de/news/article/detail/News/aus-gegebenem-anlass-richtigstellung-verstoss-gegen-das-landesnaturschutzgesetz-nrw-zu-den-aktuellen-reaktionen-in-den-sozialen-netzwerken-auf-eine-verwarnungsgeld-verfuegung-des-kreises-borken/

Meldung der BILD:
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/landwirt/bauer-ueberfaehrt-maus-53261812.bild.html