Fallenzertifizierung (Jagd) und AIHTS-Abkommen
Der Deutsche Jagdverband will sowohl Totfanggeräte als auch Fangeinrichtungen für den Lebendfang einem Zertifizierungsprozess gemäß dem sogenannten AIHTS-Abkommen unterziehen. Einige Fachleute sind der Ansicht, dass irgendwann auch die Schädlingsbekämpfung von den Festlegungen des AIHTS-Abkommens betroffen sein könnte. Andere halten dies für äußerst unwahrscheinlich. >>>
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Im Vordergrund stehen Geräte, die in Deutschland bei der Ausübung der Fangjagd bevorzugt angewendet werden.
Informationen zum Vorhaben und zum Abkommen finden Sie hier:
http://www.jagdverband.de/content/fangjagd