Freiwillige Feuerwehr Weinheim: Nester entfernen ist Sache des Schädlingsbekämpfers
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Ein Wespennest wie dieses ist mittlerweile kein Fall mehr für die Feuerwehr. Zwischen Mai und September melden sich viele besorgte Bürger, die sich durch Wespen gestört oder bedroht fühlen. Grund des Anrufs sind Wespennester die oft in Rollladenkästen, im Dachvorsprung oder in Mauernhohlräumen, Hecken und Büschen entstanden sind.
Wespen stehen seit einiger Zeit unter Naturschutz und dürfen deshalb in der Regel nicht vernichtet werden. Wenn möglich müssen die Wespen umgesiedelt werden (in der Natur). Nur in Ausnahmefällen, wenn die Umsiedelung technisch beziehungsweise praktisch nicht durchführbar ist und eine erhebliche Gefährdung oder Störung für Menschen oder Tiere ist, ist die Vernichtung zulässig.
Die Feuerwehr ist weder für die Umsiedelung, noch für die ausnahmsweise Vernichtung zuständig. Die früher praktizierte Hilfe, bevor Wespen unter Naturschutz gestellt worden sind, ist nicht mehr möglich. Fachleute für solche Fälle finden sich im Branchenbuch unter der Rubrik "Schädlingsbekämpfer". Wer unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes ein Wespennest selbst beseitigen möchte, erhält auch geeignete Mittel bei den Fachmärkten für Bau- oder Landwirtschaft. "Allerdings sollten Sie dabei äußerst vorsichtig vorgehen", rät die Feuerwehr Weinheim in einer Pressemitteilung. http://www.feuerwehr-weinheim.de/allgemein/nester-entfernen-ist-sache-des-schaedlingsbekaempfers.html
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