Holen Sie sich die Technikerkarte

Die Technikerkarten sollten auf der Pest-Protect ausgegeben werden - dann kam die Coronakrise und alles verzögerte sich. Nun ist sie bestellbar.

Die Interessensgemeinschaft Schädlingsbekämpfung gibt Technikerkarten aus. Mit diesen Karten sollen sich seriöse Firmen, deren Fachkräfte die Sachkunde erlangt haben, von sogenannten Abzockern unterscheiden. Die Karten werden an Techniker:innen unabhängig von Firma oder Verbandsmitgliedschaft ausgegeben. Verbandsmitglieder bekommen sie kostenfrei. Die ersten 500 Karten für Nicht-Mitglieder werden von Inge-S gesponsert, danach wird eine Gebühr in Höhe von 25€ fällig.

Die Technikerkarten enthalten Informationen zur Person und den Qualifikationen, z.B. zur Sachkunde, sowie einen QR-Code. Der QR-Code führt zu einer Website, auf der die Echtheit der Karte bestätigt wird und die Sachkunden nochmals aufgeführt sind. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann sie weiterverwendet werden. Sie ist kein offizielles Dokument, dient aber der Transparenz und soll das Vertrauen der Verbraucher:innen in die Schädlingsbekämpfung stärken.

Mit der Technikerkarte können Sie sich z.B. an der Haustür ausweisen und Ihr Kunde kann direkt über den QR-Code prüfen, ob Sie tatsächlich die notwendige Sachkunde erlangt haben. Je gängiger dieses Vorgehen wird und je mehr es sich herumspricht, umso schwieriger haben es die sogenannten Abzocker.

Um eine Technikerkarte zu bekommen, benötigen Sie Ihre Prüfungsurkunde und ein möglichst aktuelles Lichtbild. Die Karten werden per Post zugeschickt. Der Antrag für die Technikerkarte wird per Mail ausgegeben. Schreiben Sie dafür an atk@inge-s.de.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie gerne die Mitgliedsverbände (s.u.) telefonisch oder per Mail. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich auf der Moseltagung vom 30.10.-01.11.2020 und weiteren Veranstaltungen der Mitgliedsverbände zu informieren.

FAQ

Wer kann die Technikerkarte beantragen?

  • Jede:r geprüfte Schädlingsbekämpfer:in mit einer gültigen Sachkunde
  • IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer:in gemäß BAVo vom 15.Juli 2004
  • IHK-geprüfte Schädlingsbekämpfer:in gemäß BAVo vom 19.März 1984
  • Sachkundeinhaber:in gemäß GefStoffV und TRGS 523*
  • Meister:in nach altem DDR-Recht

* Der Holz- und Bautenschutz wird hier nicht berücksichtigt.

Was benötige ich zur Beantragung?

Der Antrag ist über atk@inge-s.de per Mail anzufordern. Dieser ist ausgefüllt per Mail mit folgenden Dokumenten auch an die E-Mail-Adresse zurück zu senden:

  • Lichtbild / Passfoto
  • Prüfungs-Urkunde der Sachkunde

Muss ich oder mein Betrieb Mitglied in einem der Verbände von Inge-S sein?

Nein. Die Karte soll die Sicherheit von Schädlingsbekämpfung durch sachkundige Schädlingsbekämpfer:innen unterstützen.

Was kostet die Technikerkarte und wer trägt die Kosten?

Die ersten 500 Anträge werden von den INGE-S-Verbänden gesponsert. Die darüber hinaus gestellten Anträge werden pro Karte mit 25€ berechnet. Jedoch nur für Techniker:innen, die nicht in einem der Mitgliedsbetriebe der Verbände des INGE-S-Verbundes sind. Für Techniker:innen aus diesen Betrieben bleiben die Karten kostenfrei. Zahlen muss der/die Antragsteller:in.

Was kann die Karte, wie setze ich sie ein?

Die Technikerkarte kann in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und der Abfragemöglichkeit mittels QR-Code Kund:innen eine Sicherheit der Überprüfung des Technikers/der Technikerin und der
vor Ort befindlichen Person geben.

Wird meine Prüfungsurkunde veröffentlicht?

Nein, diese benötigen wir nur zur Überprüfung der Sachkunde und eventueller Nachfrage bei der Prüfungsanstalt zur Prüfung auf deren Richtigkeit.

Was passiert, wenn ich meine Karte verliere?

Der Verlust ist sofort über atk@inge-s.de mit dem Betreff „Verlust meiner Karte“ zu melden. Hierzu werden der Vor- und Nachname in der Mail benötigt. Ihre Karte wird dann gesperrt und die Neuausstellung mit einer Gebühr von 25€ berechnet.

Gibt es weitere Anlässe, die die Karte ungültig machen?

Ja. Sollten Sie Ihre Tätigkeit als Schädlingsbekämpfer:in einstellen, so ist dies zu melden. Die Karte ist nur für in Beschäftigung befindliche Schädlingsbekämpfer:innen oder für in Selbständigkeit arbeitende Schädlingsbekämpfer:innen gültig. Selbständige SBK nur mit nach deutschem gültigen Recht gemeldeten Gewerbe.

Fragen Sie sich auch: "Was ist INGE-S"?

INGE-S ist aktuell ein Zusammenschluss folgender Verbände:

  • Berliner Schädlingsbekämpfungsverein e.V.
  • Brandenburgischer Schädlingsbekämpfer Verband
  • Sächsischer Schädlingsbekämpfer Verband
  • Schädlingsbekämpfer-Verband Südwest e.V.
  • Schädlingsbekämpfer-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
  • Verbund Regionaler Schädlingsbekämpfer e.V.

Sind meine Daten sicher?

Die Daten befinden sich in einer gesicherten Datenbank und sind nur einzeln nach Abfrage über den QR-Code für Dritte sichtbar. Zum Schutz der Datenbanken wird eine SSL-Verschlüsselung genutzt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben werden unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zweck der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und Ausmaßes der organisatorische Maßnahmen getroffen, um
ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung.

Des Weiteren wurde ein Verfahren eingerichtet, das eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigt der Dienstleister den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Kürzung der IP-Adresse: Sofern es möglich ist oder eine Speicherung der IP-Adresse nicht erforderlich ist, wird Ihre IP-Adresse gekürzt. Im Fall der Kürzung der IP-Adresse, auch als "IP-Masking" bezeichnet, wird das letzte Oktett, d.h., die letzten beiden Zahlen einer IP-Adresse, gelöscht (die IP-Adresse ist in diesem Kontext eine einem Internetanschluss durch den Online-Zugangsprovider individuell zugeordnete Kennung). Mit der Kürzung der IP-Adresse soll die Identifizierung einer Person anhand ihrer IP-Adresse verhindert oder wesentlich erschwert werden.

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