Korrektur zu unserem Bericht über die Grünauer Tagung 2026

In unserem Berichterstattung zur Grünauer Tagung 2026 ist uns ein inhaltlicher Fehler unterlaufen, den wir hiermit korrigieren.

In unserer aktuellen DpS-Ausgabe (05-26, S. 6) haben wir Dr. Christoph Stang, Referent im Umweltbundesamt (UBA), mit der Aussage wiedergegeben, die bestehenden Zulassungen für SGAR-haltige Rodentizide würden nach dem 30. Juni 2026 nicht verlängert. Diese Darstellung ist sachlich unzutreffend und gibt die Ausführungen nicht korrekt wieder.

Richtig ist: Die Zulassungen werden verlängert. Was mit dem Stichtag 1. Juli 2026 entfällt, ist ausschließlich die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BuD) als Anwendungsform, und zwar sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Die Wiederzulassung der in Deutschland derzeit zugelassenen Produkte selbst steht nicht in Frage.

Wir bedauern den Fehler und korrigieren ihn hiermit ausdrücklich.

Die fehlerhafte Darstellung ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, das UBA betreibe ein generelles Verbot von Rodentiziden. Diese Schlussfolgerung entspricht weder Dr. Christoph Stangs Aussagen noch dem tatsächlichen Verfahrensstand.