Leserbrief zur Berichterstattung über Mauki

Lesen Sie hier den Leserbrief von Markus Urzinger zum Beitrag „Mauki – Bekämpfung im Graubereich“ in DpS 10-2015 in voller Länge. Wir hatten ihn gekürzt in DpS 11 abgedruckt.

Mit großen Interesse habe ich den Artikel zum Mauki Begasungsgerät gelesen. Dazu ein paar Anmerkungen:

Ich finde die Wirkungseise wurde nicht richtig oder unvollständig dargestellt.

Es werden bei diesem Gerät die Auspuffgase eines kleinen Viertaktmotors zusätzlich durch Einspritzung von einer Benzin/Dieselmischung in den Auspufftrakt angereichert. Dadurch ergibt sich grob vereinfacht folgende Zusammensetzung für das entstehende Begasungsmittel:

Stickstoff, Kohlendioxid, Wasser, Kohlenmonoxid, und einen hohen Anteil unverbrannter mehr oder weniger flüchtiger Kohlenwasserstoffe.

Von dieser Kombination gehen verschiedene Wirkungen zugleich aus:

- Diese Mischung verdrängt den Sauerstoff aus dem Tunnelsystem und wirkt somit möglicherweise     erstickend (nachrangig).

- Kohlendioxid, noch mehr Kohlenmonoxid und auch die Kohlenwasserstoffe sind für Säugetiere akut toxisch und führen zum Tod wenn eine ausreichende Konzentration erreicht wird.

- Zumindest die Dieselkomponenten sind schwer flüchtig, verbleiben für einige Zeit im Boden und haben eine zumindest kurzfristige vergrämende Wirkung.

Nach meiner Einschätzung geht dabei die Hauptwirkung von den toxischen Gasen aus. Auch der Hersteller räumt dies ein. Verfahrenstechnisch handelt es sich dabei also um eine Begasung mit einer Gasmischung aus mehreren toxischen Stoffen und einer Heißvernebelung von Kohlenwasserstoffen mit vergrämender Wirkung. Aus meiner Sicht eindeutig ein Biozid bzw. ein chemischer Wirkmechanismus und kein mechanisches oder physikalisches  Verfahren. Insofern ist auch die Frage, ob Kohlenmonoxid ein zulässiger Wirkstoff ist, nicht ganz korrekt gestellt.

Zulassungstechnisch sicher eine interessante Aufgabe: mehrere Wirkstoffe, Begasungsmittel und Pflanzenschutzmittel zugleich. Da möchte man weder die Zulassung betreiben müssen, noch dies prüfen und darüber entscheiden sollen.

Was den Tierschutz anbelangt, das Vergasen mit Kohlenmonoxid oder Kohlendioxid kann tatsächlich als schnell und schmerzfrei angesehen werden, das Ersticken in dicken Dieselrauchabgasen wohl kaum. Unter Praxisbedingungen dürfte das auch kaum zuverlässig in wenigen Sekunden passiert sein. Es ist ja nicht so, dass sich die Wühlmäuse einfach in den Tunnel setzen und sich mit der vollen Dosis anblasen lassen. Es gibt da Verzweigungen, Nesthöhlen mit mehreren Ausgängen, Randbereiche, Flucht- und Abwehrverhalten und viele andere Gründe warum nicht überall im Tunnelsystem schnell eine tödliche Gaszusammensetzung erreicht wird.

Vor allem der letzte Punkt, Einbringung von Benzin und Dieselkraftstoff in den Boden dürfte eine gewisse Hürde darstellen. Das sind zwar keine Riesenmengen die da ausgebracht werden, vielleicht ein Liter für eine größere Fläche. Aber dennoch, Umweltverträglichkeit, biologische Abbaubarkeit und Wassergefährdung wären da zu prüfen. Giftfrei oder gar ökologisch würde ich das auf jeden Fall nicht nennen.

Meiner Erfahrung nach mit vergleichbaren Geräten ist der Bekämpfungserfolg, wie schon im Artikel erwähnt durchwachsen und stark von der Bodendichte und dem „Durchlöcherungsgrad“ abhängig. Der Arbeitsaufwand je Hektar ist erheblich, die Bekämpfung mit Phosphorwasserstoff, Giftköder oder Fallen im Vergleich dazu effektiver.

Durch die vergrämende Wirkung wird die Nachkontrolle erschwert bzw. mangelhafter Bekämpfungserfolg verschleiert. Das mag kaufmännisch betrachtet eventuell sinnvoll sein, den engagierten Anwender, der auf zuverlässige Tilgung bedacht ist, stellt das nicht unbedingt zufrieden. Quasi "Schadschwellenbekämpfung". Den Spaßfaktor von kostenloser Nacharbeit mangels Bekämpfungserfolg würde ich im negativen Bereich ansiedeln.

Dass der eine oder andere Techniker sich freut, wenn er zum Mauki-Einsatz ausrücken darf, wundert mich nicht. Es gibt sicher unangenehmere Tätigkeiten in der Schädlingsbekämpfung, als mit dem Mauki bei schönem Wetter auf der Wiese zu stehen und den Schnorchel alle paar Minuten ein Stück zu versetzen. Ich habe mich einmal mit einem Bauern bezgl. Effektivität und Arbeitsaufwand unterhalten, als dieser gerade mit dem Mauki seine Fläche bearbeitet hat. Seine Aussage war: „Mit den Fallen erwische ich nichts, der Mauki ist auf jeden Fall besser als nichts, und es ist eine gemütliche Angelegenheit.“ Er war schon recht alt, das dauernde Hinknien und Wiederaufstehen für die Fallenarbeit war ihm nicht mehr möglich.

Der Verleih des Gerätes an Kunden ist ein interessanter Ansatz. Der Kunde ist dann selber verantwortlich, sowohl für den Bekämpfungserfolg, als auch für die Rechtslage bezüglich der Verwendung. Vor allem wenn man ihm zuvor noch ein Merkblatt aushändigt in dem steht, dass die Verwendung eventuell nicht erlaubt ist. Im Reklamationsfall kann er das Gerät ja nochmal ausleihen. Das ist fast schon zynisch, gefällt mir. Ich mache das genauso, mit Marderkastenfallen.

Ganz unabhängig von der rechtlichen Situation ziehe ich, schon aus rein praktischen Gründen, die Bekämpfung von Wühlmäusen mit Fallen eindeutig vor. Weniger Arbeitsaufwand und deutlich geringes Packmaß. Die gefangenen Tiere können dem Kunden vorgelegt werden, der Erfolgsnachweis ist eindeutig. Wenn es zu Wiederbefall kommt ist das ohne Wenn und Aber ein neuer Auftrag.

Markus Urzinger, ISO-Zert. Sachverständiger in der Schädlingsbekämpfung, Weichenried