Lohnordnung für Österreich
Seit dem 1. März 2025 gilt eine neue Lohnordnung.

Seit dem 1. März 2025 gelten für österreichische Schädlingsbekämpfer neue Lohnbestimmungen. Die Lohnordnung unterscheidet zwischen zwei Lohngruppen: Beschäftigte mit abgeschlossener Lehrzeit im Beruf Schädlingsbekämpfer, die die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, sowie Arbeitnehmer/innen in der Schädlingsbekämpfung, erhalten einen Stundenlohn von 12,10 Euro; Facharbeiter im Bereich Schädlingsbekämpfung erhalten einen Stundenlohn von 14,62 Euro. Lehrlinge erhalten im 1. Lehrjahr 940 Euro, im 2. Lehrjahr 1.175 Euro und im 3. Lehrjahr 1.445 Euro pro Monat. Zusätzlich steht eine tägliche Trennungszulage von 19,65 Euro zu. Die Bestimmungen gelten bis Februar 2026.