Meilenstein? Frunol Delicia informiert über Biozideinsatz im Vorratsschutz
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Die Firma Frunol Delicia freut sich über die Zulassung ihrer Produkte Frunax DS Rattenfertigköder / Contra Ratten / Rattenriegel nun auch im Vorratsschutz. In einem Schreiben informiert das Unternehmen:
" ...mit Eingang am 22.02.2013 erhielten wir zu o.g. Produkten Änderungsbescheide der BAuA. Ab sofort sind hiermit unsere o.g. Produkte auch im Vorratsschutz zugelassen. Die hierzu entsprechende Definition lautet wie folgt:
"Solange die beabsichtigte Anwendung nicht in den Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln fällt: Anwendungen im Vorratsschutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen unterfallen dem Pflanzenschutzmittelgesetz. Wenn aber Biozid-Produkte mit dem Ziel des Lebensmittel- oder Gesundheitsschutzes - eher zu hygienischen Zwecken - eingesetzt werden, ist der Schutz einzelner Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse jedoch zulässig."
Zur Erläuterung: Werden Rodentizide (hier unser frunax DS Rattenfertigköder/Contra Ratten bzw. Rattenriegel) im Vorratslager aus hygienischen Gründen (Bekämpfung von Ratten und Mäusen wegen Ausscheidungen von Exkrementen, Übertragung von Keimen und damit Krankheiten) eingesetzt, müssen Biozidprodukte verwendet werden. Diese Bedingungen sind generell der Fall, es gibt keine Ausnahmen.Sollte nur (was, wie gesagt, nicht der Fall ist) das Lagergut (Getreidekörner, Rapskörner, Kartoffeln usw.) gefressen werden, ohne dass eine Verschmutzung durch Exkremente vorliegt, müssten Rodentizide nach Pflanzenschutzgesetz eingesetzt werden."
Die o.g. Einschätzung der Firma Frunol ist wahrscheinlich im Zusammenhang mit einem EU-Kommissionsbeschluss vom 19.2.2013 zu sehen. Hierin heißt es: "Deutschland wird gestattet, die erteilten Zulassungen für die im Anhang dieses Beschlusses genannten Produkte gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/8/EG auf die Anwendung durch ausgebildete oder lizenzierte gewerbliche Verwender zu beschränken, ohne dass der Schutz von Lebensmitteln von den zugelassenen Verwendungszwecken ausgeschlossen wird." Diese Entscheidung bezieht sich auf bestimmte Produkte der Firma Kwizda France S.A.S. und zwar Murablock, Souriblock, Mouscidan Haferköder, Mouscidan Weizenköder, Ratigum und Super Pellets.