Mietrecht bei Ungeziefer

Schädlingsbefall in Mietimmobilien ist dem Vermieter zu melden, damit dieser das Problem binnen einer gesetzten Frist beheben kann.

Seine Aufgabe ist es, den Schädlingsbekämpfer zu rufen, den er bei einmaliger Schädlingsbekämpfung im Normallfall auch bezahlen muss. Ausnahmen gibt es, wenn der Mieter die Schädlinge beim Umzug eingeschleppt oder sie durch gehorteten Müll angelockt hat. Bei regelmäßiger und laufend vorbeugender Bekämpfung kann ein Teil der Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Klauseln, die den Mieter für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich machen, sind unwirksam. Weitere Infos dazu finden Sie auch in der April-Ausgabe von DpS.


http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/welche-rechte-mieter-bei-ungeziefer-in-der-wohnung-haben-14182614.html