Monitoring-Antrag an EU-Kommission

Die EU-Kommission entscheidet in Kürze über einen Antrag zur Einstufung von Monitoring-Fallen. Bei uns finden Sie Links zum Antrag und zur Kommentiermöglichkeit sowie von uns selbst angefragte Stellungnahmen der Branche.

Die EU-Kommission könnte einen Beschluss zum Thema Monitoring fassen, der ausdrücklich festlegt, dass Monitoring-Fallen, die einen Wirkstoff zum Anlocken enthalten, als Biozide einzustufen sind. Abgestimmt wird am 22. Mai.

Oft wirkt es fast eine Formsache und Anträge in diesem Stadium  werden dann beim Abstimmungstermin bestätigt. Ob es diesmal auch so sein wird? Wer weiß. Gerüchteweise: Auch Einflussnehmer, die sich üblicherweise für starke Einschränkungen aussprechen, stehen dem Antrag in diesem Fall kritisch gegenüber. Aber was zählt, sind die Fakten. Sachliche Kommentare direkt über die Kommentiergelegenheit der EU-Kommission (siehe Link) sind wichtig!

Das Original-Papier sowie eine Möglichkeit, der Kommission einen sachlichen Kommentar zu senden, finden Sie hier:
www.kurzlink.de/Antrag-EU

 

Auch wir haben um Stellungnahmen gebeten. Der Antrag wird sehr kritisch gesehen:

 

CEPA:

Wenn die Entscheidung so getroffen würde, Überwachungsfallen, die Lockstoffe enthalten, als Biozid-Produkte zu klassifizieren, wäre das sehr bedauerlich. Wir von CEPA werden alles in unserer Macht Stehende tun, um den Zugang für professionelle Anwender zu erhalten.

VFöS:

Der VFöS sieht in dem Antrag Luxemburgs eine bedenkliche Einschränkung vorhandener und unbedenklicher Produkte und Hilfsmittel, die die Begrenzung von Schädlingen ermöglichen und ohne Toxine auskommen. Käme ein solcher Antrag und in einem solchen Umfang durch, die Bemühungen Alternativen zur klassischen SBK zu finden und zu etablieren, würden unterlaufen.

Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer VSS/FSD:

Die Einstufung von Monitoringhilfsmitteln als Biozide erstaunt mich sehr. Weder vom Umwelt- oder vom Gesundheitsschutz her sehe ich Vorteile bei dieser Maßnahme. Für die Branche würde der Entscheid wohl bedeuten, dass die Variation der zur Verfügung stehenden Produkte deutlich abnehmen würde, also ein klarer Nachteil.

Als Schädlingsbekämpferverband eines nicht-EU-Landes verfolgen wir die Diskussion wie üblich mit großen Interesse, werden oder können aber nichts dagegen unternehmen, da uns in der EU die Mitsprachemöglichkeit fehlt. Sollte ein Entscheid in diese Richtung gefällt werden, wird die Schweiz das wie üblich mit etwas Verzögerung übernehmen müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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