Neue Nachhaltigkeitsleitlinien für die Schädlingsbekämpfung
Am 16. Juli 2025 hat B.U.G.S. (Businesses Uniting to Guarantee Sustainability) auf der FAOPMA in Penang, Malaysia (14. bis 16. Juli), die zweite Auflage der Nachhaltigkeitsleitlinien für die Schädlingsbekämpfungsbranche vorgestellt. Immer häufiger verlangen Einkauf und Compliance belastbare Nachweise zur Umweltleistung ihrer Dienstleister, auch in der Schädlingsbekämpfung.
„Nachhaltigkeit ist kein Randthema mehr, sondern eine Kernanforderung“, sagte Stephen Doggett, Chief Editor und Chair von B.U.G.S., bei der Vorstellung. „Wer Aufträge behalten oder neu gewinnen will, braucht Antworten auf Fragen wie: ‚Wie hoch sind Ihre Emissionen? Passen Sie zu unseren ESG-Zielen?‘“
Die Guidelines liefern dafür einen strukturierten Fahrplan. Betriebe erfahren, wie sie sich auf mögliche Berichtspflichten vorbereiten. Ein zentrales Ziel: Wettbewerbsvorteile durch verifizierte, nachvollziehbare Praxis.
Was bedeutet das für die Praxis?
Auch wenn viele Schädlingsbekämpfer nicht direkt berichtspflichtig sind, werden Scope-Daten zunehmend relevant für Ausschreibungen, besonders bei Konzernen und der öffentlichen Hand. Wer früh strukturiert nach Scope 1-3 bilanziert, Ziele und Maßnahmen dokumentiert und Aussagen prüfbar macht, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil und ist vorbereitet, falls die regulatorischen Anforderungen weiter anziehen.
(Scope 1 sind vor allem Kraftstoffverbräuche des Fuhrparks; Scope 2 ist eingekaufte Strom/Wärme für Büro, Lager, Köderstationen mit Stromversorgung; Scope 3 umfasst eingekaufte Produkte/Chemikalien (z. B. Köder, Fallen, PSA), Transport/Entsorgung (inkl. Sonderabfälle) sowie IT-/Bürobedarf.)
Die zweite Auflage der Leitlinien ist online abrufbar.
B.U.G.S. (Businesses Uniting to Guarantee Sustainability) ist eine internationale Expertengruppe, die sich der Förderung von Nachhaltigkeit in der Schädlingsbekämpfung verschrieben hat; durch Forschung und Interessenvertretung für die Branche.