Neuerungen bei TRGS
Die BAuA hat vier ihrer Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) überarbeitet.
Es gibt eine neue TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre-, Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ (http://kurzlink.de/TRGS725) und eine neue TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ (http://kurzlink.de/TRGS727). Zwei weitere Regeln wurden neugefasst: die TRGS 407 „Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung“ (http://kurzlink.de/TRGS407) und die TRGS 745/TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ (http://kurzlink.de/TRGS745).