news4press / juravendis Rechtsanwälte - Biozidrecht: Abgrenzung zu Arzneimitteln & Co - eine Zwischenbilanz

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Die "Borderline" zwischen Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln, kosmetischen Mitteln, Tierkosmetika und ähnlichen Produkten andererseits war bis vor kurzem ein von der gerichtlichen Praxis weitgehend unbestelltes Feld.

Das hat sich geändert: Inzwischen hat die Rechtsprechung (Biozidprodukterecht) erste Furchen bei der Abgrenzung von Biozid-Produkten einerseits und Arzneimitteln & Co. andererseits gezogen. Dass es zu entsprechenden Rechtsstreitigkeiten kam, wie sie im Stoffrecht bislang vor allem an der Borderline von Lebensmitteln und Arzneimitteln üblich sind, ist nicht verwunderlich, verbergen sich doch hinter der scheinbar theoretischen Abgrenzungsfrage in der Praxis Probleme von ungeheurer ökonomischer Tragweite für die Hersteller der betreffenden Produkte. Denn gegenüber der Zulassung eines Produktes als Arzneimittel erscheint es immer noch als geringeres Übel, ein bestimmtes Mittel als Biozid-Produkt auf dem Markt zu platzieren. Umgekehrt ist es wenig reizvoll, Kosten und Mühen eines Biozid-Zulassungsverfahren ...

http://www.news4press.com/Meldung_509993.html

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