ntv.de: Ratte

Älterer Beitrag

Dieser Beitrag ist bereits vor mehreren Jahren erschienen und enthält möglicherweise nicht optimal dargestellte oder veraltete Inhalte.

In Berlin müssen Mieter im Keller mit Ratten rechnen. Wenn sie Fernseher oder DVD-Rekorder dort lagern und die Ratten diese zernagen, können sie daher vom Vermieter keinen Schadenersatz verlangen.Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist (Az.: 205 C 103/08). Die Klage des Mieters sei im verhandelten Fall unbegründet - es liege ein "überwiegendes Mitverschulden" seinerseits vor. Denn er hätte solche Gegenstände nicht im Keller aufbewahren dürfen. In Berlin zähle der Befall eines Kellers mit Ratten zu den "gewöhnlichen Begebenheiten". ...http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Ratte-gewoehnliche-Begebenheit-article740926.html

Hinweis: Es kann sein, dass dieser Link nicht mehr funktioniert, weil der Text innerhalb der Site verschoben wurde. Über die Suche müssten Sie ihn dann aber schnell finden.Wenn Sie andere Tipps zu Veröffentlichungen im Internet haben, mailen Sie uns den Link gerne an Dagmar Rose, rose@beckmann-verlag.de